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Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können und vereinbaren Sie einen alternativen Termin.

Bei jedem Besuch der Praxis sollten Sie Ihre Versichertenkarte und, falls Sie überwiesen wurden, den Überweisungsschein vorlegen. Bitte denken Sie daran, dass Sie ohne einen im Quartal Ihres Termins gültigen Überweisungsschein die Praxisgebühr entrichten müssen.